wird, wenn ein ungewöhnlicher Weg empfehlenswert ist, sprachlich ausführlich - über die computergestützte-Auswertung hinaus - ausgeführt und – auch für die Werkstatt - technisch begründet und ggf. persönlich besprochen. Fast jede Kalkulation wir zusätzlich mit einer TECHNISCHEN ZEICHNUNG versehen, damit alle Beteiligten auf den ersten Blick erkennen, welche Partien betroffen sind. Die betroffenen Fahrzeugteile sind dabei entsprechend markiert!
Jede Fotoseite ist jeweils mit sprachlichen Schadenbeschreibungen (Bilderbucheffekt) versehen - fachlich präzise aber auch laienmäßig verständlich, und zwar nicht mit 2 oder 3 Worten, sondern als ausführliche Erläuterung wie im Gerichtsgutachten, z.T. 10 Zeilen lang, um jede Art von "nicht verstanden" eines Lesers zu vermeiden. Die beschädigten Teile werden schon am Fahrzeug mit Pfeilen und Nummern versehen und z.T. mehrfach aus verschiedenen Entfernungen so fotografiert, dass der Leser immer orientiert ist
Wir kümmern uns auch ausführlich um Kunden, auch um die, welche „fiktiv" ohne Rechnungsvorlage abrechnen möchten und beachten dabei, dass bei der Preisermittlung örtliche Werkstattlöhne und auch die lokal-üblichen UPE-Aufschläge auf Ersatzteilpreise miterfasst werden. Diese ermitteln wir zurzeit - 01-2020 - bundesweit neu.