Nur durch den Einbezug eines Sachverständigen können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Wir begleiten Sie auf diesem Wege und ermitteln die Schadensart und die Schadenshöhe. Dafür werden der Wiederbeschaffungswert, der Restwert und die eventuelle Wertminderung festgestellt.
Danach wird eine Schadenskalkulation und der Kfz-Wert ermittelt, das wir bei Bedarf an Ihren Anwalt weiterleiten.
Im Zusammenhang unserer Leistungen möchten wir Ihnen gerne als fachkundiger Partner zur Seite stehen und Ihnen Hilfe und Rat anbieten.